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Handelsregisterangelegenheiten

Neueintragung einer Aktiengesellschaft

Erforderliche Unterlagen und Informationen für die Neueintragung einer Aktiengesellschaft

Erforderliche Unterlagen

  1. MERSİS-Antragsnummer
  2. Gesellschaftsvertrag
  3. Unterschriftserklärungen der Vorstandsmitglieder
  4. Bankbescheinigung über die Sperrung des Kapitals
  5. Ausweisdokumente der Gründer

Wie wird der Antrag gestellt?

Mindestens ein Viertel des Kapitals wird bei der Gründung gesperrt.

Der Antrag auf Eintragung der Gründung einer Aktiengesellschaft ist innerhalb von dreißig Tagen zu stellen, und zwar nach Erteilung der Genehmigung bei Aktiengesellschaften, die mit Genehmigung des Ministeriums gegründet werden, bzw. nach Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags durch die Handelsregisterdirektion oder einen Notar bei den übrigen Gesellschaften. Sofern in Sondergesetzen nichts anderes bestimmt ist, müssen Aktiengesellschaften mit einem Kapital von mindestens 250.000,00 TL und mindestens 1 Gesellschafter gegründet werden. Mit dem Antrag sind der Direktion folgende Unterlagen vorzulegen:

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

  1. Gesellschaftsvertrag der Aktiengesellschaft, dessen Gründerunterschriften von der Registerdirektion oder einem Notar beglaubigt wurden

    (1 Original – 1 Fotokopie)

  2. Bankbescheinigung über die Einzahlung von mindestens einem Viertel (25 Prozent) des Barkapitals
  3. Zahlungsbeleg über die Einzahlung von vier Zehntausendsteln des Kapitals gemäß dem Gesetz Nr. 4054 zum Schutz des Wettbewerbs

    (Die Einzahlung erfolgt an der Kasse der Kammer, der unser Amt angehört, oder auf das Bankkonto der Kammer.)

  4. Unterschriftsprobe/Unterschriftserklärung der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder

    (Sind in den Datenbanken öffentlicher Einrichtungen und Organisationen keine Unterschriftsdaten vorhanden oder können diese nicht beschafft werden, werden die Unterschriften der Betreffenden der Direktion entweder notariell beglaubigt oder durch eine schriftliche Erklärung bei einer beliebigen Handelsregisterdirektion vorgelegt.) (1 Original)

    Die Unterschriftsproben von Personen, die mit dem neuen Personalausweis als Vertretungsberechtigte hinzugefügt werden, können auf elektronischem Wege von der NVİ abgerufen und in der MERSİS-Datenbank gespeichert werden. Für Vertretungsberechtigte in dieser Situation wird keine physische Unterschriftserklärung verlangt. (Rundschreiben des Ministeriums Nr. 72558467 vom 04.03.2022)

  5. Schriftliche Erklärungen der Vorstandsmitglieder, die weder Anteilseigner sind noch Vertretungsbefugnis erhalten, dass sie dieses Amt annehmen

    (TSY Artikel 69 / h)

    Damit die Annahme der Vertretungsbefugnis von Personen, die im Namen der Gesellschaft/des Betriebs zeichnungsberechtigt sind, auf elektronischem Wege erfolgen kann, wurde in MERSİS das Modul „Vorgänge zur Annahme der Vertretungsbefugnis“ eingerichtet und in Betrieb genommen. Wurde die Annahme der Vertretungsbefugnis elektronisch über Mersis erklärt, wird kein physisches Dokument zur Annahme der Vertretungsbefugnis verlangt. (Rundschreiben des Ministeriums Nr. 72558467 vom 04.03.2022)

  6. Antrag auf Neueintragung
  7. Registrierungserklärung für juristische Personen

    (für die Registrierung bei der Kammer)

  8. Fotos der Vorstandsmitglieder

    (jeweils 2 Stück)

  9. Falls bei der Gründung Sacheinlagen eingebracht werden:
    • Die von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellten Bewertungsgutachten zur Feststellung des Wertes der eingebrachten Sacheinlagen sowie der bei der Gründung zu übernehmenden Betriebe und Sachwerte samt dem Gerichtsbeschluss,
    • Eine aus dem zuständigen Register einzuholende Bescheinigung, dass an den eingebrachten Sacheinlagen keinerlei Beschränkung besteht,
    • Ein Dokument, das belegt, dass bei den als Sacheinlage eingebrachten Immobilien, Rechten des geistigen Eigentums und anderen Werten ein Vermerk in den Registern, in denen sie eingetragen sind, vorgenommen wurde,
  10. Die im Zusammenhang mit der Gründung stehenden Verträge, die mit der in Gründung befindlichen Gesellschaft, den Gründern und anderen Personen geschlossen wurden, einschließlich derjenigen über die Übernahme von Sachwerten und des Betriebs
  11. Für Gesellschaften, deren Gründung der Genehmigung oder Zustimmung des Ministeriums oder anderer amtlicher Stellen unterliegt, das entsprechende Genehmigungs- oder Zustimmungsschreiben
  12. Wird eine juristische Person in den Vorstand gewählt, eine notariell beglaubigte Abschrift des Beschlusses des zuständigen Organs, mit dem gemeinsam mit der juristischen Person nur eine einzige, von der juristischen Person bestimmte natürliche Person in deren Namen benannt wird

- Die Organbeschlüsse, die von Gesellschaften, die ihre Handelsbücher über das ETDS führen, bei unserer Handelsregisterdirektion eingereicht werden, müssen den vom ETDS vergebenen Verifizierungscode enthalten. Die bei Ihrer Direktion eingereichten Beschlüsse werden im Bereich "Belge Doğrulama" (Dokumentenverifizierung) unter https://etds.ticaret.gov.tr überprüft und anschließend wird die erforderliche Eintragung vorgenommen; für diese Beschlüsse wird keine zusätzliche notarielle Beglaubigung verlangt.

- Für auf elektronischem Weg (MERSİS und ähnliche Anwendungen) gefasste Beschlüsse wird keine notarielle Beglaubigung verlangt.

HINWEISE

  • a- Befinden sich unter den Gründern der zu gründenden Gesellschaft Gemeinden und andere lokale Verwaltungen oder von diesen gegründete Verbände, die Genehmigung des Präsidialamtes

  • b- Aktiengesellschaften mit einem Kapital von mehr als 250.000,00 TL sind verpflichtet, einen vertraglich gebundenen Rechtsanwalt zu beschäftigen (Rechtsanwaltsgesetz Nr. 1136, Artikel 35)

  • c- Für eine Gesellschaftsgründung durch einen Bevollmächtigten muss die Vollmacht den Wortlaut "ICH HABE ………………… ……………….. ZUM BEVOLLMÄCHTIGTEN ERNANNT, UM DIE GESELLSCHAFTSGRÜNDUNGSVORGÄNGE DURCHZUFÜHREN, KAPITALZUSAGEN ZU MACHEN, DEN GESELLSCHAFTSVERTRAG UND SEINE ANLAGEN ZU ÄNDERN UND ZU UNTERZEICHNEN SOWIE VORGÄNGE BEI DER HANDELSREGISTERDIREKTION VORZUNEHMEN" enthalten.

  • ç- Der Gesellschaftsvertrag kann von allen Gesellschaftern im MERSİS-Genehmigungsprozess mit elektronischer Signatur unterzeichnet und an unsere Direktion übermittelt werden. In diesem Fall müssen die Gesellschafter zur Unterzeichnung des Vertrags nicht persönlich in unserer Direktion erscheinen.

  • d- Für Gesellschaften, die ihren Gesellschaftern oder Vorstandsmitgliedern die elektronische Teilnahme an Hauptversammlungen oder Vorstandssitzungen sowie die elektronische Stimmabgabe ermöglichen wollen, indem sie ein elektronisches Versammlungssystem einrichten oder Dienstleistungen aus eigens dafür geschaffenen Systemen erwerben, der dem Vertrag beizufügende Vertragstext

  • e- Fehlt bei Vorstandsbeschlüssen die Unterschrift des Vorsitzenden, wird vom Vorstandsvorsitzenden eine schriftliche Erklärung eingeholt, dass er den Vorstand zur Sitzung einberufen hat

FALLS EIN GESELLSCHAFTER ODER VORSTANDSMITGLIED AUSLÄNDISCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT VORHANDEN IST

A - Bei natürlichen Personen:

  • Falls vorhanden, Fotokopie der Aufenthaltserlaubnis (1 Exemplar) oder, falls die Adresse im Ausland liegt, eine Erklärung zur Angabe der Adresse
  • Übersetzte, notariell beglaubigte Passkopie (1 Original – 1 Fotokopie)
  • Einsichtsbescheinigung des Finanzamts (Potansiyel Görüntüleme Belgesi) (1 Original)
  • Passfoto (2 Stück)

B - Bei juristischen Personen:

  1. Aktuelle Registerbescheinigung oder aktueller Registerauszug der Gesellschaft. Das Dokument muss vom türkischen Konsulat oder gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beglaubigt (mit Apostille) und zusammen mit einer notariell beglaubigten türkischen Übersetzung bei der Direktion eingereicht werden. (TSY Artikel 32)
  2. Bescheinigung des Finanzamts über die potenzielle Steueransicht der ausländischen juristischen Person
  3. Des ausländischen Vertreters der ausländischen juristischen Person:
    • Falls vorhanden, Fotokopie der Aufenthaltserlaubnis (1 Stück) oder, falls die Adresse im Ausland liegt, eine Erklärung zur Angabe der Adresse
    • Übersetzte, notariell beglaubigte Passkopie (1 Original – 1 Fotokopie)
    • Einsichtsbescheinigung des Finanzamts (Potansiyel Görüntüleme Belgesi) (1 Original)
    • Passfoto (2 Stück)

HINWEIS:

Sie müssen den Antrag elektronisch unter https://mersis.ticaret.gov.tr/ stellen.

Bescheinigungen

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Für Informationen und Unterstützung

Telefon:

0 (378) 227 10 46

Durchwahlen: 124 – 125 E-Mail:

info@bartintso.org.tr

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Onur Aldatmaz

Vorstandsvorsitzender der Industrie- und Handelskammer Bartın

Lebenslauf

  1. 24. Oktober 2026

    Zum Vorstandsvorsitzenden der Industrie- und Handelskammer Bartın gewählt.

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