Über uns
Die Türkiye Odalar ve Borsalar Birliği (TOBB), der berufliche Dachverband und gesetzliche Vertreter des Privatsektors in der Türkei, hat am 09.12.2020 das TOBBUYUM Mediations- und Streitbeilegungszentrum gegründet, um dazu beizutragen, dass Streitigkeiten in der Wirtschaft und in der Gesellschaft auf nationaler und internationaler Ebene zu nachhaltigen und dauerhaften Lösungen geführt werden. Die TOBBUYUM A.Ş. ist eine Beteiligungsgesellschaft von TOBB.
TOBBUYUM verfolgt seit seiner Gründung das Ziel, durch wissenschaftliche, akademische und kulturelle Arbeiten zur wirksamen, unparteiischen, unabhängigen, fairen, zügigen und wirtschaftlichen Beilegung von Streitigkeiten einen Beitrag zur Wissenschaft und zur Volkswirtschaft des Landes zu leisten. Mit seinem professionellen Team ist es als innovatives, prinzipientreues und zeitgemäßes Zentrum für alternative Streitbeilegung tätig, das für streitende Parteien dauerhafte und nachhaltige Lösungen erarbeitet.
Warum TOBBUYUM?
Fachkundiges Team
Die Listen der akkreditierten TOBBUYUM-Mediatoren und der TOBBUYUM MED-ARB-Schiedsrichter bestehen aus Mediatoren und Schiedsrichtern, die an den vom fachkundigen Team der TOBBUYUM AKADEMİ durchgeführten Akkreditierungsschulungen teilgenommen, alle Auswahl- und Bewertungsphasen erfolgreich bestanden haben, über Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeiten verfügen und ein ausreichendes Maß an Wissen und Erfahrung erreicht haben.
Gewährleistung
Dass Streitigkeiten in der Wirtschaft und in der Gesellschaft „vertraulich“, „wirksam“, „fair“, „unparteiisch“, „unabhängig“, „zügig“ und „wirtschaftlich“ beigelegt werden, wird im Namen der Parteien von TOBBUYUM gewährleistet.
Unsere Leistungen
1. Mediation
Ein alternatives Streitbeilegungsverfahren, bei dem die streitenden Parteien mit Unterstützung eines Mediators unter gleichen Bedingungen verhandeln und versuchen, ihre Probleme gemeinsam zu lösen.
- Es ist ein auf Vertraulichkeit beruhendes, freiwilliges, außergerichtliches und einvernehmliches Verfahren.
- Ziel ist es, die Probleme zu bestimmen, Missverständnisse auszuräumen und Lösungen zu finden.
2. Schiedsverfahren
Ein Verfahren, bei dem die streitenden Parteien den zwischen ihnen bestehenden Streit statt vor Gerichten endgültig durch von ihnen selbst gewählte Privatpersonen, sogenannte „Schiedsrichter“, beilegen.
- Es ist ein auf dem Willen der Parteien beruhendes, auf Vertraulichkeit gestütztes, schnelles und wirtschaftliches Verfahren.
- Ziel ist es, zügig eine verbindliche Entscheidung in der Hauptsache der Streitigkeit zu treffen.
3. Mediation – Schiedsverfahren (MED-ARB)
Ein Verfahren, das Elemente der Mediation und des Schiedsverfahrens verbindet. Es zielt darauf ab, eine verbindliche Entscheidung über den Streit zu treffen, falls sich die Parteien im Mediationsverfahren nicht einigen.
- Das Verfahren beginnt mit der Unterstützung eines unparteiischen Mediators.
- Kommt keine Einigung zustande, geht man zum Schiedsverfahren über, in dem ein unparteiischer Schiedsrichter die endgültige Entscheidung trifft.
Vorteile der alternativen Streitbeilegung
- Sie ist schneller als der Rechtsweg.
- Sie ist wirtschaftlicher und kostengünstiger als der Rechtsweg.
- Das Verfahren verläuft entsprechend den Wünschen der Parteien.
- Da im Lösungsprozess der Grundsatz der Vertraulichkeit gilt, bleiben die Beziehungen zwischen den Parteien unbeschädigt und können auch in Zukunft fortbestehen.
- Die am Ende des Verfahrens getroffene Entscheidung ist endgültig und einem Gerichtsurteil gleichwertig.
Die Mediation ist ein Win-win-Verfahren. Sie trägt zudem zum gesellschaftlichen Frieden bei.
– M. Rifat Hisarcıklıoğlu
Wie kann man einen Antrag stellen?
Damit die in einer Streitigkeit befindlichen Parteien auf die Streitbeilegungsverfahren Mediation, Schiedsverfahren oder MED-ARB zurückgreifen können, ist ein gültiger schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien erforderlich, der die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen enthält. Dieser Vertrag kann ein gesonderter Vertrag sein oder als Klausel in einen bestehenden Vertrag aufgenommen werden.
Parteien, die es vorziehen, entstandene oder künftig entstehende Streitigkeiten im Rahmen von TOBBUYUM beizulegen, können ihren Verträgen die folgenden Klauseln hinzufügen:
"Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen und mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehen, werden bei TOBB UYUM im Rahmen der in den TOBB UYUM-Mediationsregeln festgelegten Grundsätze durch Mediation beigelegt."
"Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen und mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehen, werden bei TOBB UYUM im Rahmen der in den TOBB UYUM-Schiedsregeln festgelegten Grundsätze durch ein Schiedsverfahren beigelegt."
"Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen und mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehen, werden bei TOBB UYUM im Rahmen der TOBB UYUM-Regeln für Mediation und Schiedsverfahren durch ein kombiniertes Mediations- und Schiedsverfahren beigelegt. Die Parteien werden ihre Streitigkeiten gemäß den TOBB UYUM-Regeln für Mediation und Schiedsverfahren zunächst durch Mediation beilegen. Kommt im Wege der Mediation keine Einigung zustande, wird die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren beigelegt."
(Hinweis: Die Schiedssprache, der Schiedsort, die Zahl der Schiedsrichter und die auf die Hauptsache der Streitigkeit anzuwendenden Rechtsvorschriften können von den Parteien frei vereinbart werden.)
Kontakt
Web:
www.tobbuyum.com.tr
E-Mail:
bilgi@tobbuyum.com.tr
Telefon:
+90 (312) 969 8986