Erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag oder Antragsschreiben
- Bei Einzelunternehmen Ausweisdokument
Wie wird der Antrag gestellt?
Wenn Sie die Bescheinigung online beantragen, erhalten Sie sie mit elektronischer Signatur per E-Mail. In der Kammer können Sie sie am Empfang abholen.
Über die Tätigkeitsbescheinigung
Die Mitgliedsunternehmen unserer Kammer können eine Tätigkeitsbescheinigung beantragen, um sie öffentlichen Einrichtungen oder privaten Organisationen vorzulegen.
Die Tätigkeitsbescheinigung enthält die Firmenbezeichnung, den Tätigkeitsbereich, das Kapital, die Handelsregister- und Kammerregisternummer, das Eintragungsdatum sowie die MERSİS-Angaben des Unternehmens.
Antragsverfahren
- Der Antrag wird mündlich gestellt.
- Wird ein "gestempelter Kammerregisterauszug über das Nichtbestehen eines Ausschlusses von Ausschreibungen" benötigt, ist dies dem zuständigen Personal mitzuteilen.
- Der Vorgang ist gebührenpflichtig; Anlaufstelle ist die Kammerregisterabteilung.
Erstellung von Bescheinigungen in einer Fremdsprache
Auf Antrag kann die Tätigkeitsbescheinigung auch in einer Fremdsprache ausgestellt werden.
- Zunächst wird die türkische Ausfertigung ausgestellt
- Anschließend wird die notariell beglaubigte Übersetzung dem Antrag beigefügt und unserer Kammer übergeben
- Die in einer Fremdsprache ausgestellte Ausfertigung ist ebenfalls gebührenpflichtig
- Die Vorgänge werden von der Kammerregisterabteilung bearbeitet
Für Informationen und Unterstützung
Telefon:
0 (378) 227 10 46
Durchwahlen: 121 - 124 E-Mail: