Zur Abschrift des Handelsregisterblatts
Die bei unserer Kammer eingetragenen Unternehmen können auf Wunsch beglaubigte Kopien der in ihren Handelsregisterakten befindlichen Ausgaben des Türkischen Handelsregisterblatts erhalten.
Antrag und Verfahren
- Der Antrag wird mündlich gestellt
- Das Verfahren ist gebührenpflichtig
- Antragsstelle: Handelsregisteramt
Information
Gemäß dem Türkischen Handelsgesetzbuch werden die in das Handelsregister eingetragenen und bekannt zu machenden Angaben über das Türkische Handelsregisterblatt veröffentlicht.
Im Blatt erscheinen außerdem Handelsanzeigen von Gerichten, öffentlichen Einrichtungen und Konkursämtern. Die Anzeigengebühren werden mit Genehmigung des Handelsministeriums festgelegt.
Online-Zugang
Frühere Ausgaben des Türkischen Handelsregisterblatts können Sie rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche, per E-Signatur oder über e-Devlet online abrufen.
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Für Informationen und Unterstützung
Telefon:
0 (378) 227 10 46
Durchwahlen: 121 - 124 - 125 E-Mail: