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Förderungen des Handelsministeriums

Förderungen für technische Beratungsleistungen im Ausland

Förderungen für technische Beratungsleistungen im Ausland

Das Handelsministerium führt für technische Beratungsleistungen ein umfassendes staatliches Förderprogramm durch. Mit diesem Programm werden aus den Mitteln des Preisstabilisierungs- und Förderfonds unterstützt: die Auslandsbüros von technischen Beratungsunternehmen, ihre Werbe-, Präsentations- und Marketingaktivitäten, die Teilnahme an Messen, Seminaren und Konferenzen im Ausland, Marktforschungsreisen, Ausgaben für Berufshaftpflichtversicherung und Software, die Teilnahme an technischen Schulungsprogrammen im Ausland und an internationalen Berufswettbewerben, Auslandsdelegationen, die sie mit mindestens 4 teilnehmenden Unternehmen organisieren, sowie technische Beratungsaufträge, die sie infolge von Ausschreibungen im Ausland erhalten haben.

Darüber hinaus werden Konferenzen und Seminare, Werbe-, Präsentations- und Marketingaktivitäten, im Ausland veranstaltete Messeorganisationen und Delegationen der Branchenorganisationen für technische Beratung, Bauunternehmertum und Baumaterialien, die sowohl im Ausland als auch im Inland stattfinden, aus dem Preisstabilisierungs- und Förderfonds unterstützt.

FÖRDERUNGEN FÜR TECHNISCHE BERATUNGSUNTERNEHMEN

Bei Verträgen, die infolge von Ausschreibungen der Auftraggeber für Lieferungen in Form von Dienstleistungen, Aufträgen oder Werkleistungen unterzeichnet werden, werden technische Beratungsunternehmen (TMŞ) wie folgt gefördert:

  • a) Für Projekte mit einem Vertragswert von bis zu 2.000.000 US-Dollar mit 20 %, höchstens 300.000 US-Dollar,
  • b) Für Projekte mit einem Vertragswert von mehr als 2.000.000 US-Dollar bis zu 5.000.000 US-Dollar mit 15 %, höchstens 500.000 US-Dollar,
  • c) Für Projekte mit einem Vertragswert von mehr als 5.000.000 US-Dollar bis zu 10.000.000 US-Dollar mit 10 %, höchstens 750.000 US-Dollar,
  • ç) Für Projekte mit einem Vertragswert von 10.000.000 US-Dollar und mehr mit 7,5 %, höchstens 1.000.000 US-Dollar,

gefördert.

Für höchstens 7 (sieben) Auslandsbüros,

  • a. Mietförderung: 50 % der Miete, wobei jährlich 40.000 US-Dollar nicht überschritten werden dürfen,
  • b. Beschäftigungsförderung:
    Für Führungspersonal mit türkischer Staatsangehörigkeit 50 % des Bruttogehalts, wobei jährlich 60.000 US-Dollar nicht überschritten werden dürfen,
    für Büropersonal 50 % des Bruttogehalts, wobei jährlich 36.000 US-Dollar nicht überschritten werden dürfen,
  • c. Beratungsunterstützung: 50 % der Ausgaben, sofern jährlich 30.000 US-Dollar nicht überschritten werden,

werden für höchstens 6 (sechs) Jahre übernommen.

50 % der Ausgaben für Werbung, Promotion, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit werden, sofern jährlich höchstens 100.000 US-Dollar nicht überschritten werden, für höchstens 6 (sechs) Jahre übernommen.

Die Kosten für Auslandsmarktforschungsreisen werden zu 70 % übernommen, und zwar für höchstens 5 Reisen pro Jahr und bis zu höchstens 5.000 US-Dollar pro Auslandsmarktforschungsreise.

Bei der Teilnahme an branchenspezifischen internationalen Messen werden die nach Quadratmetern berechnete Standmiete (einschließlich zusätzlicher Standdienstleistungen), Werbeveranstaltungen, Transport (Flug in der Economy-Klasse) sowie Unterbringungskosten (Zimmer mit Frühstück) zu 50 % übernommen, bis zu höchstens 15.000 US-Dollar pro Messe.

Bei der Teilnahme an im Ausland veranstalteten branchenspezifischen internationalen Seminaren und Konferenzen werden die Reise-, Unterbringungs- (Zimmer mit Frühstück) und Teilnahmekosten von höchstens 2 (zwei) Mitarbeitern des Unternehmens zu 50 % übernommen, bis zu höchstens 5.000 US-Dollar pro Veranstaltung.

Im Rahmen der Delegationsprogramme für Bauunternehmen und technische Beratung werden die Transport- und Unterbringungskosten von 2 (zwei) Vertretern je Unternehmen zu 50 % übernommen. Bei den vom Ministerium für Zielländer organisierten Delegationsprogrammen für technische Beratung beträgt die Förderquote 90 %.

Bei der Teilnahme des technischen Personals von Unternehmen an technischen Schulungsprogrammen im Ausland werden die Reise-, Unterbringungs- und Teilnahmekosten von 2 (zwei) Mitarbeitern pro Programm zu 50 % übernommen, bis zu höchstens 50.000 US-Dollar jährlich.

Ausgaben für Lizenzen von Softwareprodukten, die im Rahmen des computergestützten Entwurfs gekauft oder gemietet werden, werden zu 50 % gefördert, bis zu höchstens 50.000 US-Dollar jährlich.

Die Policenkosten, die sich aus den Verpflichtungen der Berufshaftpflichtversicherung im Rahmen von im Ausland übernommenen technischen Beratungsprojekten ergeben, werden zu 50 % gefördert, bis zu höchstens 50.000 US-Dollar jährlich.

Bei der Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben werden die Kosten für Reise, Unterbringung (Zimmer mit Frühstück), Teilnahmegebühr, Erwerb der Unterlagen und Ortsbesichtigung zu 50 % gefördert, höchstens jedoch bis zu 10.000 US-Dollar pro Veranstaltung.

UNTERSTÜTZUNG FÜR BRANCHENORGANISATIONEN

50 % der Ausgaben für Werbung, Promotion, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit werden übernommen, sofern jährlich höchstens 100.000 US-Dollar nicht überschritten werden.

Bei der Teilnahme an branchenspezifischen internationalen Messen werden die nach Quadratmetern berechnete Standmiete (einschließlich zusätzlicher Standdienstleistungen), Werbeveranstaltungen, Transport (Flug in der Economy-Klasse) sowie Unterbringungskosten (Zimmer mit Frühstück) zu 50 % übernommen, bis zu höchstens 15.000 US-Dollar pro Messe.

Bei nationalen Beteiligungen an im Ausland veranstalteten branchenspezifischen internationalen Messen:

  • a) Ausgaben für Saalmiete, Aufbau von Ausstellung und technischer Infrastruktur sowie Kosten für Cocktail- und/oder Essensveranstaltungen werden zu 90 % übernommen, höchstens jedoch 100.000 US-Dollar pro Veranstaltung,
  • b) Ausgaben für Werbefilme, Broschüren, Hefte, elektronische Präsentationen/Videowalls, Werbeveranstaltungen in Form von Werbetafeln oder Plakaten sowie für Anzeigen in ausländischen Print- und audiovisuellen Massenmedien werden zu 90 % übernommen, höchstens jedoch 70.000 US-Dollar pro Messeveranstaltung, und
  • c) Die gesamten Reise- (Flugticket und Transfer) und Unterbringungskosten von Teilnehmern, die als Panelisten, Redner usw. zu den genannten Veranstaltungen eingeladen werden, werden bis zu höchstens 20.000 US-Dollar pro Veranstaltung gefördert.

Bei der Teilnahme an im Ausland veranstalteten branchenspezifischen internationalen Seminaren und Konferenzen werden die Reise-, Unterbringungs- (Zimmer mit Frühstück) und Teilnahmekosten von höchstens 2 (zwei) Mitarbeitern des Unternehmens zu 50 % übernommen, bis zu höchstens 5.000 US-Dollar pro Veranstaltung.

  • a) Im Rahmen von Seminar- oder Konferenzaktivitäten werden Ausgaben für Saalmiete, Aufbau von Ausstellung und technischer Infrastruktur sowie Kosten für Cocktail- und/oder Essensveranstaltungen zu 70 % (bei Veranstaltungen im Ausland 90 %) übernommen, höchstens jedoch 100.000 US-Dollar pro Veranstaltung,
  • b) Ausgaben für Werbefilme, Broschüren, Hefte, elektronische Präsentationen/Videowalls, Werbeveranstaltungen in Form von Werbetafeln oder Plakaten sowie für Anzeigen u. ä. Werbeaktivitäten in ausländischen Print- und audiovisuellen Massenmedien werden zu 70 % (bei Veranstaltungen im Ausland 90 %) übernommen, höchstens jedoch 70.000 US-Dollar pro Veranstaltung, und
  • c) Die gesamten Reise- (Flugticket und Transfer) und Unterbringungskosten von Teilnehmern, die als Panelisten, Redner usw. zu den genannten Veranstaltungen eingeladen werden, werden bis zu höchstens 20.000 US-Dollar pro Veranstaltung gefördert.

Im Rahmen eines Delegationsprogramms für Bauunternehmen und technische Beratung werden die Transport- und Unterbringungskosten der organisierenden Einrichtung und von 2 (zwei) Vertretern sowie die Kosten für Werbung, Marketing, Beratung, Promotion und Organisation des Programms zu 50 % übernommen, bis zu 150.000 US-Dollar pro Programm. Bei den vom Ministerium für Zielländer organisierten Delegationsprogrammen für Bauunternehmen und technische Beratung beträgt die Förderquote 90 %.

ANHÄNGE

Häufig gestellte Fragen zu den staatlichen Beihilfen für technische Beratungsleistungen

Beschluss Nr. 2014/10 über staatliche Beihilfen für technische Beratungsleistungen

Rundschreiben zu den Anwendungsverfahren und -grundsätzen des Beschlusses Nr. 2014/10 über staatliche Beihilfen für technische Beratungsleistungen

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