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Webinar zur Akkreditierung von CBAM-Prüfern und zu den Verifizierungsprozessen durchgeführt

Von der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission (DG TAXUD) wurde am 16. Juli 2026 das Webinar mit dem Titel „Als CBAM-Prüfer tätig werden: Alles zu Akkreditierung und Verifizierung“ zur Akkreditierung von Prüfern und zur Verifizierung der eingebetteten Emissionen im Rahmen des CO2-Grenzausgleichssystems der Europäischen Union (CBAM) durchgeführt.

Die Aufzeichnung des Webinars, Informationen zum aktuellen Stand der Akkreditierungsstellen und weitere wichtige Aspekte zum Thema wurden von der Europäischen Kommission am 31. Juli 2026 veröffentlicht.

Die Webinar-Aufzeichnung und ausführliche Informationen sind über den folgenden Link abrufbar:

Europäische Kommission – CBAM-Webinar

Im Webinar behandelte Themen

Im Webinar wurden hauptsächlich folgende Themen behandelt:

  • Der Akkreditierungsprozess der CBAM-Prüfer,
  • Die wesentlichen Phasen der Verifizierungstätigkeiten,
  • Bewertung der Überwachungspläne,
  • Falschangaben und Datenlücken,
  • Wesentlichkeitsschwelle und Risikobewertung,
  • Anlagenbesuche,
  • Unterschiede der CBAM-Verifizierung gegenüber anderen Emissionsverifizierungssystemen

.

Darüber hinaus wurde über aktuelle Änderungen in der CBAM-Berechnungsmethodik informiert; besonders hervorgehoben wurden die Themen funktionale Einheit, multifunktionale Produktionsprozesse, Berechnung der eingebetteten Emissionen von Vorprodukten sowie Systemgrenzen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse.

Wichtige Termine für das CBAM-Register

Es wird mitgeteilt, dass Prüfer, die im Rahmen des CBAM Verifizierungstätigkeiten ausüben möchten, ab dem 1. September 2026 durch die Erstellung eines EU-Login-Kontos am CBAM-Register (CBAM Registry) teilnehmen und bei der zuständigen nationalen Behörde einen Registrierungsantrag stellen können.

Über das CBAM-Register können Prüfer sicher mit in Drittländern ansässigen Herstellern zusammenarbeiten und ihre Verifizierungsberichte über das System austauschen.

Ferner wurde im Webinar angegeben, dass Betreiber aus Drittländern (Exporteure) ab Dezember 2026 beginnen können, im CBAM-Register Konten zu erstellen.

Für unsere Mitglieder, die Pflichten und Verfahren im Rahmen des CBAM haben, ist es wichtig, die von der Europäischen Kommission veröffentlichten aktuellen Informationen und Erläuterungen zu verfolgen.

Zur Kenntnisnahme unserer Mitglieder.

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Onur Aldatmaz

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