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KOSGEB-Förderungen

KMU-Förderprogramm für die digitale Transformation

Förderungen für Ihre Digitalisierungsprozesse

Ziel des Programms ist es, im Einklang mit den nationalen und internationalen Zielen des Landes die digitalen Transformationsprozesse kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern, um deren Geschäftsprozesse weiterzuentwickeln und effizienter zu gestalten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ihren Anteil an der Wirtschaft zu erhöhen.

Das antragstellende Unternehmen muss

  • Tätigkeit im Sektor C – Verarbeitendes Gewerbe gemäß NACE-Code,
  • in der KOSGEB-Datenbank registriert und aktiv sein und eine aktuelle Unternehmenserklärung vorweisen,
  • Die Unternehmensklasse muss klein oder mittelgroß sein,
  • Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zur digitalen Transformation bei Beratern, die vom TÜBİTAK Türkiye Sanayi Sevk ve İdare Enstitüsü (TÜSSİDE), vom Technologiezentrum (MEXT) des Türkiye Metal Sanayicileri Sendikası (MESS) und vom Zentrum für digitale Transformation des İstanbul Hazır Giyim ve Konfeksiyon İhracatçıları Birliği (İHKİB) zertifiziert bzw. autorisiert wurden, sowie Vorliegen eines genehmigten Berichts zur Bewertung der digitalen Transformation/Reife (TÜSSİDE – DDX-Berichtsformat zur Bewertung der digitalen Transformation oder MEXT/İHKİB – SIRI-Berichtsformat zur Bewertung der digitalen Reife),
  • Der „Betriebsgewinn“ der letzten 3 (drei) Geschäftsjahre und die „Summe des Eigenkapitals“ des letzten Geschäftsjahres dürfen nicht negativ sein.

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Die Förderbestimmungen können Sie hier einsehen; für detaillierte Informationen und die Antragstellung besuchen Sie bitte www.kosgeb.gov.tr.

KMU-FÖRDERPROGRAMM FÜR DIE DIGITALE TRANSFORMATION
FÖRDERPOSITION FÖRDERBETRAG FÖRDERPUNKTE PROGRAMMLAUFZEIT MAXIMALE KREDITLAUFZEIT
Im Rahmen des Förderprogramms
am Protokoll beteiligte Finanzinstitute
  • Türk Ekonomi Bankası A.Ş. (TEB)
  • Türkiye İş Bankası A.Ş.
Ausgaben für Maschinen und Ausrüstung

Kreditobergrenze pro Unternehmen
20.000.000 TL

Kredituntergrenze pro Unternehmen
1.000.000 TL

20
(tilgungsfrei)
24 Monate 36 Monate
Ausgaben für Software und Hardware

Häufig gestellte Fragen

Ziel: Ziel des Programms ist es, die Geschäftsprozesse von KMU weiterzuentwickeln, ihre Effizienz zu steigern und durch die Förderung der digitalen Transformationsprozesse ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Art der Förderung: Über dieses Programm gewährt KOSGEB bei den Banken, mit denen ein Protokoll unterzeichnet wurde, eine nicht rückzahlbare Förderung der Zinsaufwendungen für die von den Unternehmen in Anspruch genommenen Kredite.

Um sich für das Programm zu bewerben, muss das Unternehmen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch den Status einer natürlichen oder juristischen Person haben.
  • In der KOSGEB-Datenbank registriert und aktiv sein.
  • Gemäß NACE Rev. 2 im Sektor Abschnitt C – Verarbeitendes Gewerbe tätig sein.
  • Ein kleines oder mittleres Unternehmen sein (Kleinstunternehmen können dieses Programm nicht in Anspruch nehmen).
  • Über einen genehmigten Bericht zur Bewertung der digitalen Transformation/Reife verfügen, der von durch die zuständigen Einrichtungen/Organisationen autorisierten Beratern erstellt wurde.
  • Kleinstunternehmen.
  • Unternehmen, deren NACE-Codes nicht dem Abschnitt C – Verarbeitendes Gewerbe angehören.
  • Unternehmen, bei denen der „Betriebsgewinn“ der letzten 3 Geschäftsjahre in Folge oder die „Summe des Eigenkapitals“ des letzten Geschäftsjahres negativ ist.
  • Unternehmen, die in den Sektoren tätig sind, die in der von der kreditgebenden Institution (EBRD) festgelegten „Tabelle der nicht förderfähigen Sektoren und Tätigkeiten“ aufgeführt sind.

Die Limits und die Laufzeit des in Anspruch nehmbaren Investitionskredits sind wie folgt:
Untergrenze des Kredits je Unternehmen: 1.000.000 TL.
Obergrenze des Kredits je Unternehmen: 20.000.000 TL
Maximale Kreditlaufzeit: 36 Monate

Darüber hinaus kann, sofern die Bank dies für angemessen hält, eine tilgungsfreie Zeit von bis zu 6 Monaten gewährt werden, sofern die Gesamtlaufzeit 36 Monate nicht überschreitet.

Die Laufzeit des Programms beträgt 24 (vierundzwanzig) Monate. Das Unternehmen muss seine Kreditinanspruchnahme innerhalb dieses Zeitraums abschließen.

Die Förderung wird für Maschinen-, Ausrüstungs-, Software- und Hardwareausgaben gewährt, die vom Ausschuss als geeignet befunden wurden. Alle in diesem Rahmen erworbenen Produkte müssen neu sein.

  1. Bericht: Das Unternehmen lässt zunächst von einem befugten Berater einen Bericht zur Bewertung der digitalen Transformation bzw. des digitalen Reifegrads erstellen (TÜSSİDE – DDX-Berichtsformat zur Bewertung der digitalen Transformation oder MEXT/İHKİB – SIRI-Berichtsformat zur Bewertung des digitalen Reifegrads).
  2. Antrag: Entsprechend den Strategien in diesem Bericht füllt das Unternehmen über das KOSGEB-System (KOBİ-Informationssystem) das „Antragsformular für das KMU-Förderprogramm zur digitalen Transformation“ aus.
  3. Prüfung: Der Antrag wird von den zuständigen Mitarbeitern von KOSGEB geprüft.
  4. Bewertung durch den Ausschuss: Der Antrag wird dem von KOSGEB eingerichteten Ausschuss vorgelegt. Der Ausschuss bewertet den Antrag und entscheidet über Annahme, Ablehnung oder Korrektur.
  5. Bankverfahren: Das Unternehmen, dessen Antrag vom Ausschuss als geeignet befunden wurde, stellt seinen Kreditantrag bei den Banken, mit denen ein Protokoll unterzeichnet wurde.
  1. Das Unternehmen tätigt die Anschaffungen für die vom Ausschuss genehmigten Ausgaben (Maschinen, Software usw.).
  2. Es zahlt die fällige Rate des bei der Bank in Anspruch genommenen Kredits.
  3. Es füllt über das KOSGEB-System das „Zahlungsantragsformular“ aus.
  4. Mitarbeiter von KOSGEB besuchen das Unternehmen, um die angeschafften Maschinen/Ausrüstungen vor Ort zu überprüfen, und erstellen ein „Feststellungsprotokoll“.
  5. Nach dem Genehmigungsverfahren wird dem Unternehmen der berechnete Zinszuschuss ausgezahlt.

Ja. Unternehmen, deren Antrag vom Ausschuss abgelehnt wurde, können erneut einen Antrag stellen.

Nein. Das Eigentum an den im Rahmen des Programms geförderten Maschinen, Ausrüstungen, Software und Hardware liegt beim Unternehmen. Diese Produkte dürfen jedoch bis 1 (ein) Jahr nach dem Ablauf der letzten Kreditlaufzeit weder verkauft noch vermietet noch übertragen werden.

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