Über die Ermittlung von Marktpreisen
Vor Ausschreibungen im Zusammenhang mit Beschaffungen amtlicher Stellen und Einrichtungen wird zur Ermittlung der in Artikel 9 des Gesetzes Nr. 4734 über das öffentliche Vergabewesen vorgesehenen voraussichtlichen Kosten eine Marktforschung durchgeführt. In diesem Rahmen werden die Ergebnisse, die erforderlichenfalls unter Einholung der Stellungnahmen der jeweiligen Berufsausschüsse gewonnen werden, an die anfragenden amtlichen Stellen und Einrichtungen übermittelt. Für die Marktpreisermittlung werden nur Anfragen amtlicher und öffentlicher Stellen beantwortet; sie ist gebührenfrei.
Für Anträge erforderliche Unterlagen
- 1. Anfrageschreiben der zuständigen Behörde
- 2. Materialliste
- 3. Technische Spezifikation
- 4. Technische Zeichnung (Handelt es sich bei dem Produkt/der Fertigung, für das/die die voraussichtlichen Kosten angefragt werden, um eine Sonderanfertigung, muss eine technische Zeichnung übersandt werden)
- 5. Verwaltungsspezifikation (Enthält die Verwaltungsspezifikation preisrelevante besondere Bedingungen und Festlegungen, muss auch diese übersandt werden)
- 6. Muster (Wird die Ermittlung der voraussichtlichen Kosten anhand eines Musters beantragt, müssen die Produktmuster unbedingt übermittelt werden)
Für Informationen und Unterstützung
Telefon:
0 (378) 227 10 46
Durchwahlen: 126 E-Mail: