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Industriezertifizierungsverfahren

Wert- und Mietfeststellung für bewegliche und unbewegliche Sachen

Wertfeststellung für bewegliche und unbewegliche Sachen, Feststellung der Miethöhe und Sachverständigengutachten

Über die Wert-/Mietfeststellung

Vor Ausschreibungen, die staatliche Einrichtungen und Organisationen im Zusammenhang mit Vermietungen und Verkäufen durchführen, wird zur Ermittlung der in Artikel 9 des Gesetzes Nr. 4734 über das öffentliche Beschaffungswesen vorgesehenen geschätzten Kosten eine Marktforschung durchgeführt. In diesem Rahmen werden die Ergebnisse, gegebenenfalls unter Einholung der Stellungnahmen der zuständigen Berufsausschüsse, den antragstellenden staatlichen Einrichtungen und Organisationen übermittelt. Zur Ermittlung von Marktpreisen werden ausschließlich Schreiben zur Marktpreisanfrage beantwortet, die von amtlichen und öffentlichen Einrichtungen eingehen; dies ist gebührenfrei. In unserer Kammer besteht für die Ermittlung des Miet- und Verkehrswerts von beweglichem und unbeweglichem Vermögen eine monatlich tagende Immobilienkommission, durch die die Werte festgelegt werden.

1. Antragstellung

Die antragstellende Einrichtung oder Person wendet sich mit einem Antragsschreiben an unsere Kammer. Im Antragsschreiben sind folgende Punkte klar anzugeben:

Für Immobilien

  • Flur- und Flurstücksnummern
  • Lage (Standortangabe)
  • Ob eine Wertermittlung oder eine Mietwertermittlung beantragt wird

Dem Antragsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Fotokopie der Grundbuchurkunde
  • Bebauungsplanauszug
  • Falls vorhanden, Skizze und Planexemplar

Für bewegliche Güter

Dem Antragsschreiben sind, sofern vorhanden, Buchhaltungsunterlagen, Rechnungskopien und/oder Versicherungspolicen beizufügen.

2. Beauftragung von Sachverständigen

Aus der von der Kammerversammlung genehmigten Sachverständigenliste werden je nach Art der Angelegenheit fachkundige Personen ausgewählt. Für die Beauftragung der ausgewählten Sachverständigen wird die Genehmigung des Generalsekretariats eingeholt.

3. Ortsbesichtigung

Gemeinsam mit der bevollmächtigten Person der antragstellenden Einrichtung/Organisation, dem Berichterstatter der Kammer und den zuständigen Sachverständigen wird vor Ort am beweglichen oder unbeweglichen Vermögen eine Besichtigung durchgeführt. Aufgrund der vor Ort durchgeführten technischen Untersuchungen werden die Feststellungen getroffen.

4. Berichterstattung

Auf der Grundlage der gewonnenen Daten wird im Rahmen der Geschäftsordnung zum TOBB-Gesetz Nr. 5174 sowie der einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen ein Sachverständigengutachten erstellt. Nachdem das erstellte Gutachten von der Kammer genehmigt wurde, wird es der antragstellenden Partei per amtlichem Schreiben zugestellt.

Für Informationen und Unterstützung

Telefon:

0 (378) 227 10 46

Durchwahlen: 126 E-Mail:

info@bartintso.org.tr

Termin vereinbaren

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Tag
Uhrzeit
Vormittags Nachmittags

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Ihre Auswahl Tag und Uhrzeit wählen Antrag auf Kapazitätsbericht, Dienstgebäude der Industrie- und Handelskammer Bartın

Onur Aldatmaz

Vorstandsvorsitzender der Industrie- und Handelskammer Bartın

Lebenslauf

  1. 24. Oktober 2026

    Zum Vorstandsvorsitzenden der Industrie- und Handelskammer Bartın gewählt.

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