WICHTIGE BEKANNTMACHUNG ZU VERLORENEN ODER GESTOHLENEN AUSWEISEN
Damit Ihr verlorenes oder gestohlenes Ausweisdokument nicht von böswilligen Personen verwendet wird, um in Ihrem Namen einen Gewerbebetrieb oder eine Gesellschaft zu gründen oder Sie als Bevollmächtigten/Vertreter von Firmen einzusetzen, müssen Sie bei unserem Handelsregisteramt persönlich oder über Ihren gesetzlichen Vertreter (durch Bevollmächtigung) schriftlich einen Antrag stellen und für Ihr verlorenes oder gestohlenes Ausweisdokument eine SPERRE beantragen.
Dem Antrag müssen eine Kopie eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments sowie, bei gesetzlichen Vertretern, Kopien der Dokumente, die die Vertretungsbefugnis nachweisen, beigefügt werden, wobei die Originale dem Handelsregisteramt vorzulegen sind.
Unser Amt wird der Person, die ihr Ausweisdokument verloren hat oder dem es gestohlen wurde, bzw. deren gesetzlichem Vertreter für die Dauer der Sperre schriftlich mitteilen, dass sie mit Gültigkeit bei allen Handelsregisterämtern in der Türkei keinen Gewerbebetrieb und keine Gesellschaft gründen und in Gesellschaften nicht als Bevollmächtigte/Vertreter tätig sein können.
Zur Aufhebung der Beschränkung ist ebenfalls ein schriftlicher Antrag erforderlich.
WIR BITTEN UM KENNTNISNAHME UNSERER MITGLIEDER.
Für Informationen und Unterstützung
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