ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
- Gesuch
- Notariell beglaubigtes Protokoll der Hauptversammlung
(1 Original – 1 Fotokopie)
- Auf elektronischem Wege gefasste Beschlüsse müssen nicht zusätzlich notariell beglaubigt werden.
- Bei Gesellschaften mit nur einem Gesellschafter muss auch der in der Versammlung anwesende Gesellschafter oder sein Vertreter das Versammlungsprotokoll unterzeichnen. (Verordnung Art. 26)
- Bei Gesellschaften mit nur einem Gesellschafter (geänderter Wortlaut: Amtsblatt vom 9.10.2020, Nr. 31269) genügt die Wahl eines Versammlungsleiters; die Wahl eines Protokollführers und eines Stimmenzählers ist nicht erforderlich. Wurden kein Protokollführer und kein Stimmenzähler gewählt, werden deren Aufgaben vom Versammlungsleiter wahrgenommen. (Verordnung Art. 14)
- Organbeschlüsse, die von Gesellschaften, die ihre Handelsbücher über das ETDS führen, bei unserem Handelsregisteramt eingereicht werden, müssen den vom ETDS vergebenen Verifizierungscode enthalten. Die bei Ihrer Direktion eingereichten Beschlüsse werden im Bereich „Belge Doğrulama“ (Dokumentenverifizierung) unter https://etds.ticaret.gov.tr überprüft und anschließend wird die erforderliche Eintragung vorgenommen; eine zusätzliche notarielle Beglaubigung dieser Beschlüsse wird nicht verlangt.
- Für auf elektronischem Wege (MERSİS und ähnliche Anwendungen) gefasste Beschlüsse wird keine notarielle Beglaubigung verlangt.
- Anwesenheitsliste
(1 Original). Bei Gesellschaften mit nur einem Anteilseigner (geänderte Formulierung: Amtsblatt vom 09.10.2020, Nr. 31269) ist die Erstellung der Liste der zur Teilnahme an der Hauptversammlung Berechtigten nicht zwingend erforderlich. (Verordnung Artikel 14)
- Bei Teilnahme durch Vertreter: notariell beglaubigte Vollmacht
Damit die Gesellschafter in der Versammlung durch Bevollmächtigte vertreten werden können, muss die Vollmacht notariell beglaubigt ausgestellt sein (aufgehobener Wortlaut: Amtsblatt vom 9.10.2020, Nr. 31269) (…). (Verordnung Art. 18/7)
- Bei einberufenen Gesellschafterversammlungen: Tagesordnungsbeschluss
(1 Fotokopie)
- Bei einberufenen Gesellschafterversammlungen: Fotokopie des Handelsregisterblatts (Sicil Gazetesi), in dem die Tagesordnung veröffentlicht wurde, sowie Fotokopien der Einschreiben mit Rückschein
- Unterschriftsprobe/Unterschriftserklärung des gewählten Geschäftsführers
Liegt in den Datenbanken öffentlicher Einrichtungen und Organisationen keine Unterschriftseintragung vor oder kann diese nicht beschafft werden, werden die Unterschriften der Betroffenen dem Amt physisch notariell beglaubigt oder durch eine schriftliche Erklärung bei einem beliebigen Handelsregisteramt vorgelegt. (1 Original)
Die Unterschriftsproben von Personen, die mit dem neuen Personalausweis als Vertretungsberechtigte hinzugefügt werden, können auf elektronischem Wege von der NVİ abgerufen und in der MERSİS-Datenbank gespeichert werden. Für Vertretungsberechtigte in dieser Situation wird keine physische Unterschriftserklärung verlangt. (Rundschreiben des Ministeriums Nr. 72558467 vom 04.03.2022)
- Schriftliche Erklärungen der Mitglieder des Geschäftsführerrats, die nicht Gesellschafter sind, dass sie dieses Amt annehmen
(TSY Artikel 90/1-c)
Damit die Annahme der Vertretungsbefugnis von Personen, die im Namen der Gesellschaft/des Betriebs zeichnungsberechtigt sind, auf elektronischem Wege erfolgen kann, wurde in MERSİS das Modul „Vorgänge zur Annahme der Vertretungsbefugnis“ eingerichtet und in Betrieb genommen. Wurde die Annahme der Vertretungsbefugnis elektronisch über Mersis erklärt, wird kein physisches Dokument zur Annahme der Vertretungsbefugnis verlangt. (Rundschreiben des Ministeriums Nr. 72558467 vom 04.03.2022)
- Wird eine juristische Person zum Geschäftsführer der Gesellschaft gewählt, eine notariell beglaubigte Ausfertigung des Beschlusses des zuständigen Organs über die Bestimmung einer von der juristischen Person benannten natürlichen Person, die zusammen mit der juristischen Person und in deren Namen handelt
(1 Original – 1 Fotokopie)
Hinweise
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a) Mindestens einer der Geschäftsführer muss Gesellschafter der Gesellschaft sein.
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b) Werden mehrere Geschäftsführer gewählt, müssen zur Bestimmung des Vorsitzenden des Geschäftsführerrats die Worte "Der zum Geschäftsführer der Gesellschaft gewählte ………………… (TCKN:…….) wurde gemäß Art. 624 TTK zum Vorsitzenden des Geschäftsführerrats gewählt" in das Protokoll aufgenommen werden.
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c) Ist der gewählte Geschäftsführer kein Gesellschafter und besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind beizufügen: eine notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses, gegebenenfalls eine Fotokopie der Aufenthaltserlaubnis (1 Exemplar), eine Wohnsitzbescheinigung des Einwohnermeldeamts (Nüfus Müdürlüğü) mit Angabe der Adresse (1 Original) sowie ein Nachweis zur Anzeige der potenziellen Steuerdaten.
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ç) Ist im Geschäftsführerrat ein Mitglied eine juristische Person, muss bei der Verteilung von Aufgaben und Befugnissen die Firma des juristischen Mitglieds angegeben werden. Zudem sind im Beschluss Vor- und Nachname, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und türkische Identitätsnummer des als natürliche Person handelnden Vertreters der als Geschäftsführer bestellten juristischen Person anzugeben, bei ausländischer Staatsangehörigkeit die Steuernummer.
- d) Des Vertreters, der eine natürliche Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist;
- Falls vorhanden, Fotokopie der Aufenthaltserlaubnis (1 Exemplar) oder, falls die Adresse im Ausland liegt, eine Erklärung zur Angabe der Adresse
- Übersetzte, notariell beglaubigte Passkopie (1 Original – 1 Fotokopie)
- Eine Bescheinigung über die potenzielle Steueransicht ist beizufügen.
- Passfoto (2 Stück)
- e) WIRD EINE JURISTISCHE PERSON ZUM GESCHÄFTSFÜHRER DER GESELLSCHAFT GEWÄHLT, IM BESCHLUSS;
"-Zur Geschäftsführung der Gesellschaft wurde für die Dauer von ……… Jahren / bis zu einem anderslautenden Beschluss die ……………………………………………… GESELLSCHAFT (Steuernummer: …….; MERSIS-Nr.: ………………………), die ihre Geschäftstätigkeit unter der Handelsanschrift ……………………………………….. ausübt, gewählt, und es wurde beschlossen, dass sie die Gesellschaft in allen Angelegenheiten einzeln vertritt.
-Von der zur Geschäftsführung gewählten ……………………………..…………… GESELLSCHAFT wurde als Vertreter in Form einer natürlichen Person ………………… ………………… bestimmt, türkischer Staatsangehörigkeit, mit der türkischen Identitätsnummer ……………………………….…., wohnhaft unter der Adresse ……………………………………………..
DIESE ANGABEN MÜSSEN HINZUGEFÜGT WERDEN."
Bescheinigungen
HINWEIS:
Sie müssen den Antrag elektronisch unter https://mersis.ticaret.gov.tr/ stellen.
Für Informationen und Unterstützung
Telefon:
0 (378) 227 10 46
Durchwahlen: 124 – 125 E-Mail: